Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
(1) Diese AGB gelten für die von uns, FIT2RIDE24 Motorradtraining – Inh. Miroslav Popov, 089/122 50 165, kontakt@fit2ride.eu (im Folgenden auch „der Anbieter“), auf unserer Webseite fit2ride.eu angebotenen Coaching-Produkte nach Maßgabe des zwischen uns und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages. Die angebotenen Coachings sind Dienstleistungen des Anbieters und beinhalten keine Leistungskontrolle. Der Teilnehmer ist über den Inhalt des Coachings sowie die Person des Anbieters über unsere Webseite informiert. Insofern die Coachings Materialien zum Selbsterlernen enthalten, sind diese alleinig zum Zwecke der eigenständigen Erlangung neuer Kenntnisse in der Freizeit des Teilnehmers gedacht.
(2) Diese AGB können auf Wunsch des Teilnehmers jederzeit bei uns per E-Mail an kontakt@fit2ride.eu, auf unserer Webseite oder schriftlich angefragt werden.
(3) Auf die Verträge zwischen uns und dem Teilnehmer finden ausschließlich diese AGB Anwendung. Abweichenden Regelungen oder Vorschriften des Teilnehmers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Regelungen oder Vorschriften des Teilnehmers finden auch dann keine Anwendung, wenn wir diesen nicht individuell ausdrücklich widersprechen.
(4)Bei Rennstreckentrainings gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Betreibers der Rennstrecke oder des Veranstalters des Rennstreckentrainings. Teilnehmer haben sich über ihre diesbezüglichen Rechte und Pflichten in den AGB des Betreibers oder Veranstalters zu informieren.
(5)Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sein denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§2 Angebot – Vertragsschluss
(1) Eine Anmeldung zu einem Coaching ist nur möglich für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Mit der Anmeldung zu einem Coaching bestätigt der Teilnehmer, dass diese Voraussetzungen vorliegen.
(2) Die Anmeldung zu einem Coaching erfolgt schriftlich oder per E-Mail. Diese Anmeldung des Teilnehmers stellt ein verbindliches Angebot an uns dar, einen Vertrag abzuschließen. An dieses Angebot ist der Teilnehmer für 7 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist können wir das Angebot annehmen. Zum Vertragsschluss kommt es, wenn wir dem Teilnehmer eine Bestätigung per E-Mail oder schriftlich übersenden, in der wir die Annahme des Angebots erklären.
(3) Teilnehmer, die noch nicht volljährig sind, haben mit der Anmeldung eine Genehmigung der vertretungsberechtigten Person vorzulegen oder einzusenden.
(4) Der Vertragstext wird nach Abschluss des Vertrages nicht beim Anbieter gespeichert.
§3 Entgelt und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Entgelte, welche für Coaching anfallen, können der Beschreibung der jeweiligen Dienstleistung auf der entsprechenden Unterseite auf unserer Webseite entnommen werden. Alle Preise sind Endpreise inkl. 19% MwSt..
(2) Das Entgelt für die Buchung der kostenpflichtigen Coachings ist durch den Teilnehmer vor Beginn der Coachings zu bezahlen.
(3) Als Zahlungsmittel stehen dem Teilnehmer je nach Produkt folgende Zahlungsmittel zur Verfügung:
a.Vorauskasse per Überweisung
Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung, die alle Angaben für die Überweisung enthält und per E-Mail verschickt wird, auf das dort angegebene Konto vorab zu überweisen.
b. Kreditkarte
Im Fall einer Zurückweisung der Kreditkartenabbuchung verpflichtet sich der Kunde, nach Erhalt der Leistung innerhalb von 10 Tagen den Preis zzgl. eventuell angefallener Kosten zu zahlen. Zu diesen Kosten gehören u.a. die Kosten, die aufgrund des Widerrufs der Kreditkartenabbuchung entstehen.
(4) Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Zahlungseingang, spätestens jedoch nach Abschluss eines Coachings.
(5) Das Gesamtentgelt ist nach Erhalt der Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Der Teilnehmer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer, der Verbraucher ist, nur dann, wenn er auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 2,50 EUR Auslagenersatz verlangen.
(6) Gutscheine und Gutscheincodes können nur verrechnet werden, wenn der Einsatz des Gutscheines oder des Gutscheincodes vor der Buchung, bzw. mit der Anfrage dem Anbieter angezeigt werden.
§4 Stornierungskosten – Ersatzteilnehmer
(1) Stornierungskosten
- Bei Stornierungen bis zu 30 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum fällt eine Stornierungsgebühr von 25% des Gesamtbetrags an
- Stornierungen bis zu 15 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum berechtigen zu einer Rückerstattung von 50% der Nenngebühr
- Stornierungen innerhalb von 15 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum führen nicht zu einer Rückerstattung der Nenngebühr
(2) Des Weiteren ist es möglich, bis zu 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn einen Ersatzfahrer zu benennen.
(3) Stornierungsgebühren sind auch dann fällig werden, wenn die Veranstaltung noch nicht vollständig bezahlt wurde.
§5 Rücktritt des Anbieters
(1) Der Anbieter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn:
a. für ein Coaching nicht genügend Anmeldungen vorliegen (mindestens vier Teilnehmer bzw. drei Teilnehmer für das Rennstreckentraining und Alpenfahrtraining);
b. ein Fall höherer Gewalt vorliegt, wie z.B. extreme Wettersituationen;
c. Coachings aus nicht vom Anbieter zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss, wie etwa die Absage eine Rennstreckenbetreibers;
d. der Teilnehmer selbstverschuldet mehr als einmal mit einem von Fit2Ride gestellten Motorrad oder Pit-Bike stürzt.
(2) In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Entgelte vollständig zurückerstattet. Schadenersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu, außer in Fällen von Vorsatz oder grob fahrlässigen Verhaltens des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen.
§6 Pflichten der Teilnehmer
(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, das zum Coaching gemeldete Fahrzeug selbst zu führen und die Führung des Fahrzeugs keinem Dritten zu überlassen.
(2) Der Teilnehmer verpflichtet sich, selbstständig für den erforderlichen Versicherungsschutz zu sorgen.
(3) Der Teilnehmer verpflichtet sich, nur solche Fahrzeuge zu den Coachings anzumelden oder dort zu verwenden, welche sich in einwandfreiem, betriebssicheren Zustand befinden. Von dem Fahrzeug selbst darf keine unmittelbare Gefährdung ausgehen.
(4) Der Teilnehmer verpflichtet sich, während des Coachings folgende Ausrüstung zu tragen:
a. Integralhelm
b. Lederkombi mit Protektoren (einteilig, zweiteilige Kombi muss mittels Reißverschluss verbunden sein)
c. Rückenprotektor muss auch getragen werden
d. Motorradstiefel
e. Motorradhandschuhe
f. Bei Trainings, die außerhalb von Rennstrecken stattfinden ist auch Textilbekleidung zulässig, insofern diese über Protektoren verfügt
(5) Der Teilnehmer verpflichtet sich, im Falle einer von ihm ausdrücklich geforderten Fortsetzung eines Sportfahrertrainings trotz eines bereits verursachten Sturzes zur Zahlung einer Schadensersatzpauschale in Höhe von 50,00 EUR je weiterem vom Teilnehmer verursachten Sturz. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens des Anbieters vorbehalten.
§7 Ablehnung und Ausschluss von Teilnehmern
(1) Der Anbieter ist berechtigt Teilnehmer vor Coachings ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Teilnehmer, die wiederholt Coachings oder deren Ablauf stören oder Coachings zur Anwerbung von Personen missbrauchen oder Fremdprodukte verkaufen, können von den Coachings ausgeschlossen werden. Die bereits gezahlten Entgelte werden in einem solchen Fall nicht erstattet.
(2) Die Betreiber oder Veranstalter auf den Strecken für den Rennstreckentraining haben das Hausrecht auf diesen Strecken und können einzelne Fahrer und Teilnehmer jederzeit aus Sicherheitsgründen oder anderen Gründen von der Strecke ausschließen. Dies führt nicht zu einer Rückerstattung der gezahlten Entgelte.
§8 Urheberrechte und Copyrights
Der Anbieter hat an den in den Coachings zur Verfügung gestellten Unterlagen und deren Inhalten sowie an den Inhalten auf der Webseite des Anbieters das alleinige Urheberrecht und Copyright. Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung und anderweitige Nutzung für eigene Veranstaltungen oder gewerbliche Zwecke im Ganzen oder in Auszügen ist ohne ausdrückliche und schriftliche Genehmigung des Anbieters untersagt.
§9 Audio-, Video- und Fotoaufnahmen
(1) Mit der Buchung eines Coachings oder der Teilnahme an einem solchen erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zu Bild und Tonaufnahmen sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung oder zum Zwecke der Bewerbung des Leistungsangebotes des Anbieters auch auf dessen Webseiten und den sozialen Medien.
(2) Der Teilnehmer ist jederzeit berechtigt, der Verwendung und Veröffentlichung von Aufnahmen, in welchen der Teilnehmer als einzelne Person im Fokus steht, zu widersprechen oder sein Einverständnis zur Erstellung von Aufnahmen zu widerrufen. Dies sollte noch vor Beginn eines Coachings schriftlich an den Anbieter erfolgen.
(3) Die Aufnahme oder Ablichtung des Motorradtrainings ist untersagt.
§10 Haftungsausschluss – Garantien
(1) Wir haften nicht für den Ausfall von Fahrzeiten auf Rennstrecken, welche durch Sturz, Fahrzeugschäden, schlechte Witterungsbedingungen oder sonstige Fahrbeeinträchtigungen verursacht worden sind, soweit wir diese Gründe nicht zu vertreten haben. In diesen Fällen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr.
(2) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
(3) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
(4) Garantien im Rechtssinne erhält der Teilnehmer durch den Anbieter nicht.
§11 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber dem Anbieter oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Textform.
§12 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
(1) Dieses Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes (3) etwas anderes ergibt.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist der Gerichtsstand am Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Im Falle eines Vertrages mit einem Verbraucher, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters falls der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
§13 Hinweis auf EU-Streitschlichtung
OnlineStreitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODRVO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur OnlineStreitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Die E-Mail-Adresse lautet kontakt@fit2ride.eu.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Stand: Nov.2021